Leitungskreuzungsrecht

Das Leitungskreuzungsrecht befasst sich vorrangig mit der Kostentragung der beteiligten Leitungs- und Baulastträger, wenn Kreuzungen von Gas-, Wasser-, Strom- oder Telekommunikationsleitungen mit Verkehrswegen neu gebaut oder geändert werden. Die Rechtsgrundlagen für Kostentragungen sind weit gestreut und für den Rechtsanwender unübersichtlich. cmk rechtsanwälte sind in dieser Spezialmaterie seit Jahren beratend und vor den Gerichten tätig. Daneben werden Schulungen für die Beteiligten angeboten, die den Anwender in die Lage versetzen sollen, sich in den komplexen Regelungsstrukturen möglichst sicher zu bewegen.

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Dr. Volker Maaß

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Ine Mollenhauer-Fulda

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