Wasserrecht

Das Wasserrecht regelt die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Seen, Teiche, Kanäle), des Grundwassers und der Küstengewässer. Die Benutzung des Wassers durch Einleitungen oder andere Einwirkungen stellt besondere rechtliche Anforderungen, da sie nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewässerbenutzung besteht also nicht. Vielmehr verfügen die zuständigen Behörden über ein Bewirtschaftungsermessen. Darüber hinaus ist der Bestandsschutz im Wasserrecht eingeschränkt. Zudem ist das Wasserrecht seit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie und der dort verankerten Bewirtschaftungsziele stark vom Europarecht überprägt. Wir unterstützen Sie bei allen wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit unserer breiten Expertise, insbesondere im Zuge der Erstellung von Antragsunterlagen und wasserrechtlichen Fachbeiträgen, im behördlichen Zulassungs- und Erlaubnisverfahren sowie in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Wasserbehörden oder Dritten.

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