Gesundheitsverwaltungsrecht

Das öffentliche Gesundheitsverwaltungsrecht betrifft die Planung und Finanzierung von Krankenhäusern und Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Krankenhausentgeltgesetz. cmk rechtsanwälte beraten Krankenhausträger und Selbstverwaltungspartner bei der Krankenhausplanung, der Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder und in den Verhandlungen über die Budgetgestaltung.

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Prof. Dr. habil. Peter Wysk

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