Kriegsfolgenrecht

Das im Grundgesetz, im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz, in verzweigten Ausführungsvorschriften sowie einer ungeschriebenen Staatspraxis enthaltene Kriegsfolgenrecht bestimmt die Zuständigkeit und die Kostenverteilung für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten und Kampfmitteln, die sich als Folgen des Zweiten Weltkriegs noch immer in großer Zahl im Boden befinden und den Bau von Infrastruktur und Gebäuden erheblich gefährden können. cmk rechtsanwälte beraten Betroffene und Kostenträger in Konfliktfällen und Verhandlungen über die Beseitigung aufgefundener Munition oder Altlasten.

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Prof. Dr. habil. Peter Wysk

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